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Ausgabe 2_2015
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Mehr Pflegeleistungen seit 2015
Das Pflegestärkungsgesetz trat
zum 1. Januar 2015 in Kraft und
bringt nicht nur einen um 0,3
Prozentpunkte steigenden Bei-
tragssatz, sondern vor allem
umfangreiche Leistungsverbes-
serungen.
Wir sprachen darüber mit
Birgit
Walter, Teamleiterin Pflegebera-
tung der AOK PLUS
Wie sehen die Leistungsverbes-
serungen aus?
Das Gesetz ermöglicht die besse-
re Kombinierbarkeit der verschie-
denen Pflegeleistungen.
Das Ziel ist es, eine deutliche Ver-
besserung in der pflegerischen
Versorgung zu erreichen. Außer-
dem steigen alle Leistungsbe-
träge um 4 Prozent, sowohl das
Pflegegeld als auch die Pflege-
sachleistungen.
Können Sie ein Beispiel nennen,
wie die finanzielle Veränderung
konkret aussieht?
Seit Januar 2015 stieg dieser
Betrag von 440 Euro auf 458
Euro monatlich. Der Betrag für
Pflegesachleistung, also wenn ein
ambulanter Pflegedienst nach
Hause kommt, stieg beim glei-
chen Beispiel von 1.100 Euro auf
1.144 Euro monatlich.
Die meisten Pflegebedürftigen
werden zu Hause gepflegt.
Was änderte sich dort?
In der ambulanten Pflege gibt
es einige Veränderungen: Nied-
rigschwellige Betreuungs- und
Entlastungsangebote
wurden
gestärkt, Leistungen der Ver-
hinderungs- und Kurzzeitpflege
können besser miteinander kom-
biniert werden und die Leistun-
gen der Tages- und Nachtpflege
wurden ausgebaut.
Außerdem wurden die Zuschüsse
für Umbaumaßnahmen und Pfle-
gehilfsmittel erhöht.
Was ist unter niedrigschwelligen
Betreuungs- und Entlastungsan-
geboten zu verstehen?
Seit diesem Jahr erhalten alle
Pflegebedürftigen 104 Euro oder
208 Euro monatlich. Bisher erhiel-
ten lediglich Demenzkranke bis
zu 100 Euro oder 200 Euro im
Monat. Jetzt erstattet die Pfle-
gekasse auch bei rein körperli-
chen Beeinträchtigungen 104
Euro/Monat.
Dies trifft zum Bei-
spiel auf Pflegebedürftige nach
einem Schlaganfall zu.
Mit dem
Betrag können unter anderem
gemeinsame
Einkäufe,
haus-
wirtschaftliche
Unterstützung,
kochen, vorlesen oder der Arzt-
besuch durch den ambulanten
Pflegedienst oder anerkannte
Alltagsbegleiter vergütet werden.
Außerdem können jetzt bis zu
40 Prozent des Leistungsbetra-
ges der ambulanten Pflegesach-
leistung für niedrigschwellige
Betreuungs- und Entlastungsan-
gebote eingesetzt werden.
Was änderte sich bei den Leis-
tungen der Verhinderungs- und
Kurzzeitpflege?
Wenn der pflegende Angehö-
rige erkrankt oder eine Auszeit
braucht, übernimmt die Pflegekas-
se die Kosten der Verhinderungs-
pflege statt bisher für bis zu vier
Wochen, für bis zu sechs Wochen
im Jahr. Hierfür werden die Kosten
bis zu 1.612 Euro pro Jahr über-
nommen. Ist der Pflegeaufwand
etwa nach einem Krankenhaus-
aufenthalt besonders hoch oder
eine
familiäre
Krisensituation
muss überbrückt werden, so dass
ein stationärer Heimaufenthalt
erforderlich wird, kann statt bis zu
vier Wochen, bis zu acht Wochen
pro Jahr die Kurzzeitpflege in
Anspruch genommen werden.
Gibt
es
Leistungsverbesse-
rungen für Menschen, die in
besonderem Maße an Demenz
erkrankt sind?
Ja. Menschen in der sogenann-
ten Pflegestufe 0 haben erstmals
Anspruch auf alle ambulanten
Leistungen der Pflege. So erhal-
ten die Demenzerkrankten jetzt
erstmals Leistungen zur Tages-
und Nachtpflege oder auch zur
Kurzzeitpflege.
Wie werden die Leistungen für
die teilstationäre Tages- und
Nachtpflege ausgebaut?
Pflege mit Herz
24 Stunden Pflege - Notruf:
0171 50 79 79 9
Ivette Riegel
Diplom-Pflegewirtin (FH)
Examinierte Krankenschwester
Dammstraße 9 • 02708 Löbau
Tel. Pflegedienst: (035 85) 41 51
Tel. Pflegeheim: (035 85) 41 50
E-Mail:
riegel@t-online.deWir danken für Ihr Vertrauen
und wünschen Ihnen ein
besinnliches Weihnachtsfest
und viel Glück & Gesundheit
im neuen Jahr!
Das Pflegestärkungsgesetz bringt vor allem umfangreiche Leistungsverbesserungen.
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