

Ausgabe 2_2015
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Gerd Mauke
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Bisher wurden ambulante Pfle-
geleistungen und die Inan-
spruchnahme von Tages- und
Nachtpflege zum Teil aufein-
ander angerechnet. Ab diesem
Jahr kann die Tages- und Nacht-
pflege ohne Anrechnung voll in
Anspruch genommen werden.
Das bedeutet, dass die Kosten
des Pflegedienstes der etwa täg-
lich zum Waschen kommt weiter
erstattet werden und der Pflege-
bedürftige auch beispielsweise
die Tagespflege nutzen kann,
ohne das die zur Verfügung
stehenden finanziellen Mittel
gegeneinander
aufgerechnet
werden.
Die Zuschüsse für Umbaumaß-
nahmen und Pflegehilfsmittel
haben sich ebenfalls erhöht?
Ja, auch hier wurden die Leistun-
gen erweitert. Umbaumaßnah-
men wie ebenerdige Duschen,
breitere Türen oder Rampen
ermöglichen es den Pflegebe-
dürftigen im eigenen Zuhause
oder einer Pflegewohngemein-
schaft zu bleiben.
Für diese Maßnahmen standen
bisher 2.557 Euro pro Maßnahme
zur Verfügung.
Seit Januar sind es 4.000 Euro. Für
Pflegehilfsmittel des täglichen
Verbrauchs, zum Beispiel Einmal-
handschuhe, Desinfektionsmittel
oder ähnliches stehen statt bis-
her 31 Euro jetzt 40 Euro monat-
lich zur Verfügung.
Wie werden pflegende Angehö-
rige unterstützt?
Neben den bereits genannten
Leistungsverbesserungen in der
Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages-
und Nachpflege, die individu-
ellere Lösungen ermöglichen,
indem sie besser kombinierbar
sind und insgesamt mehr Geld
zur Verfügung steht, soll die Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf
verbessert werden. Hierfür zahlt
die Pflegeversicherung ab 2015
ein Pflegeunterstützungsgeld als
Lohnersatzleistung für eine zehn-
tägige bezahlte Freistellung vom
Beruf für die Pflege eines Ange-
hörigen, ähnlich dem Kinder-
krankengeld. Diese Möglichkeit
soll Menschen unterstützen, die
kurzfristig die Pflege eines Ange-
hörigen, zum Beispiel nach einem
Schlaganfall, organisieren müs-
sen.
Gibt es auch Verbesserungen in
der stationären Pflege?
Mit dem Gesetz ist die Voraus-
setzung geschaffen worden, den
Betreuungsschlüssel in den Hei-
men zu verbessern.
Die Zahl der zusätzlichen Betreu-
ungskräfte wurde von bisher
rund 25.000 auf bis zu 45.000
erhöht.
Außerdem stehen nun allen
Heimbewohnern die zusätzlichen
Betreuungsangebote zu, bis-
her waren diese den an Demenz
Erkrankten vorbehalten. Das ver-
bessert natürlich den Pflegealltag
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in den Heimen. Außerdem wur-
den auch im stationären Bereich
die Pflegesachleistungen, also
der Geldbetrag, erhöht.
Mehr Infos gibt es bei allen Pfle-
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direkt in der Filiale vor Ort oder
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„
Das Ziel ist es, eine deutliche
Verbesserung in der pflegerischen
Versorgung zu erreichen.
“
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